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Die neue kirchliche Ordnung - das Hochstift Ermland

Gründung von vier Bistümern

Die Entwicklung der Missionierung im Land der Prussen beobachtete vom fernen Rom aus Papst Gregor IX. (1227-1241) sehr aufmerksam. Mehrfach hielt sich sein Abgesandter Wilhelm von Modena seit 1225 in den eroberten Gebieten auf und berichtete nach Rom. Papst Gregor IX. bestätigte in zwei Urkunden vom 27. August und vom 12. September 1230 dem Orden die Schenkung des Herzogs Konrad mit allem, was die Ordensritter im Land der Heiden - nach damaliger Auffassung als herrenloses Gut - in ihre Obhut bringen würden.

Nachdem der Papst die Entwicklung der Mission für erfolgreich und entscheidungsreif hielt, nahm er kraft seiner Autorität am 3. August 1234 mit der Bulle von Rieti das Land in das "Recht und Eigentum des hl. Petrus" und damit in den besonderen Schutz des apostolischen Stuhles und übertrug es dem Hochmeister und seinem Orden zu ewigem und freiem Besitz. Er behielt sich jedoch die Gestaltung der kirchlichen Ordnung vor.

Trotz des Prussenaufstandes 1242 errichtete der Legat Wilhelm von Modena im Einvernehmen mit dem Orden am 29. Juli 1243 in dem Missionsgebiet vier Bistümer: Kulm, Pomesanien, Ermland und Samland. Diese Neuordnung bestätigte Papst Innozenz IV. (1243-1254) schon am 8. Oktober 1243.

Jeder Bischof der neuen Bistümer erhielt nach dem Vertrag ein Drittel seiner Diözese als eigenes Herrschaftsgebiet und zum eigenen Unterhalt. Der ermländische Bischof wählte eine zusammenhängende Fläche vom Frischen Haff zum Landesinneren in Richtung Südosten. In diesem Landesteil, das auch das "Hochstift Ermland" genannt wurde, war der Bischof zugleich oberster kirchlicher Verwalter und Hirt der Diözese und weltlicher Landesfürst in einem Zeitraum von mehr als 5oo Jahren, nämlich von 1254-1772.

 

Fürstbistum Ermland

Die ersten Bischöfe aller vier Diözesen gehörten als Priesterbrüder dem Orden an. Im Ermland wurde der Ordenspriester Anselm (1250-1278) zum ersten Bischof ernannt. Alle späteren Bischöfe im Ermland entstammten nicht dem Ritterorden. So bewahrte sich das Fürstbistum Ermland eine relative Unabhängigkeit gegenüber dem Orden, der nach wie vor den Schutz der Diözesen vor feindlichen Überfällen übernahm.

Bischof Anselm gründete und berief 1260 das erste Domkapitel, das zunächst seinen Sitz in Braunsberg und von 1284-1945 dann in Frauenburg hatte. Dort wurde in den Jahren 1328-1388 die Kathedrale gebaut. Das Domkapitel erhielt durch die Teilungsverträge von 1288 und 1346 ein Drittel des Hochstiftes als weltliches Herrschaftsgebiet und hatte hier die gleichen landesherrlichen Rechte und Pflichten wie der Bischof in seinem Zweidrittel-Anteil des Hochstiftes. Das ganze Hochstift wurde zur besseren Verwaltung in bischöfliche und domkapitulare Kammerämter gegliedert.

 

Diese Verwaltungsbezirke bestanden bis 1772, d.h. bis zur Eingliederung des Hochstiftes Ermland in Preußen durch den Preußenkönig Friedrich II. Die bischöfliche Residenz war seit 1350 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts das Schloss Heilsberg. Seit 1836-1945 residierten Bischof und Domkapitel dann gemeinsam in Frauenburg.

Wenn auch nur der erste ermländische Bischof aus dem Deutschen Orden kam, so entstammten die Bistumsvögte, die für die herrschaftliche Verwaltung des Fürstbistums zuständig und vor allem in der Zeit der Besiedlung mit deutschen Siedlern sehr aktiv waren, meist dem Deutschen Ritterorden. Zwei bekannte Vögte aus der Zeit der Besiedlung sind Heinrich von Lutir (13331343), auch Luter oder Lutern in den Dokumenten genannt, und Bruno Luter (1343-1346), wahrscheinlich ein Vetter von Heinrich.

Für die kirchliche Ordnung war die Diözese in Dekanate gegliedert, die etwa zur gleichen Zeit wie die Kammerämter eingerichtet wurden. Die eigentliche Seelsorge vor Ort oblag in den Kirchspieldörfern dem Pfarrer und seinem Kaplan. Zu einem Kirchspiel gehörten meist mehrere kleinere Dörfer, die nur eine kleine Kapelle für Andachten besaßen.

Die wesentlichen Verwaltungseinheiten waren die Kammerämter. Sie waren die oberen Instanzen für die Städte und Dörfer. In den Städten lag die Verwaltung beim Bürgermeister und Magistrat. Sie hatten für die zivile Ordnung der Stadt und der Bürger zu sorgen. Die Grundlage dafür bot die sogenannte "Willkür", die das Leben der Bewohner regelte. In den Dörfern hatte der Schultheiß, auch einfach Schulz oder Scholz genannt, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Das Amt des Schultheiß blieb sehr oft über mehrere Generationen bei einer Familie. Nach einer Dorfgründung erhielt der "Lokator", also der Ortsgründer, auch das Schulzenamt.